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BGH, 08.07.1963 - VIII ZR 162/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 2125
- MDR 1963, 1001
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60
Revisibilität ausländischen Rechts
Auszug aus BGH, 08.07.1963 - VIII ZR 162/60
Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung eingetretene Gesetzesänderung ist jedoch im Revisionsrechtszug dann zu berücksichtigen, wenn sie nach ihrem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (BGHZ 36, 348,350 m.w.N.).
- BGH, 08.12.1971 - VIII ZR 150/70
Abschluss eines Pachtvertrages über ein Grundstück mit Vorkaufsrecht - Auslegung …
Anders ist die Rechtslage jedoch dann zu beurteilen, wenn der Mieter oder Pächter die Erwartung hegte und hegen konnte, Eigentümer des Grundstücks zu werden (vgl. Senatsurteil vom 12. April 1961 - VIII ZR 162/60 - LM BGB § 951 Nr. 14). - BGH, 07.04.1965 - VIII ZR 200/63
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Die Revision stützt ihre Ansicht in erster Linie auf das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1963 - VIII ZR 162/60 - (LM I. BMG § 19 Nr. 9 = WM 1963, 1027). - BGH, 10.02.1969 - VIII ZR 27/67
Rechtmäßigkeit einer Steigerung des Mietzinses bei grundsteuerbegünstigtem …
Wie ein gänzlicher Ausschluß der Mieterhöhung ohne Zustimmung des Wohnungsförderers, so hindert ein auf einen bestimmten Tatbestand beschränkter Verzicht auf Mieterhöhung den Vermieter nach dem Inkrafttreten des Abbaugesetzes nicht, eine Anhebung des Mietzinses jedenfalls insoweit zu verlangen, als die Wirtschaftlichkeit seines Hausbesitzes gefährdet ist (so im Ergebnis schon Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1963 - VIII ZR 162/60 - WM 1963, 1027 = NJW 1963, 2125).